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Stranded II Allgemein Stranded 2 - USKPoll
Welche USK-Freigabe würdet ihr Stranded 2 geben
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Keine Altersbeschränkung (Ab 0) | 13.64% (6) | |
Ab 6 | 68.18% (30) | |
Ab 12 | 9.09% (4) | |
Ab 16 | 0.00% (0) | |
Keine Jugendfreigabe (Ab 18) | 9.09% (4) |
44 votes cast
edited 2×, last 09.08.07 12:33:29 pm
guck doch einfach mal^^
ich glaub da hat dc nen jugendschutz eingebaut
ich klicke einfach mal auf 6, da es auch kleine kinder gibt, die schon weit entwickelt sind und mit 6/7 schon pro-gamer *fg*
JUHU
edited 1×, last 09.08.07 01:08:27 pm
spf357 has written
mit gore=18 geht es ja garnicht, schade
ich glaub da hat dc nen jugendschutz eingebaut
ich glaub da hat dc nen jugendschutz eingebaut
gore ist ja auch ein boolean-wert
1
gore=1
edit:
Wieso kann ich keine Konsolengrinser mehr machen?*beschwer*
edited 1×, last 09.08.07 01:09:22 pm
Es gibt da was das nennt man Binär. So ähnlich ist das (aber auch nur ein bissl). Das arbeitet in dem Fall mit 1 und 0. Sprich 1=An und 0=Aus.
hab mich für 6 Jahre entschieden (auch wenn ich glaube das ein 6 Jähriger nicht unbedingt mit Scripts und einigen anderen Editorfunktionen arbeiten würde).
edit:für mich is Stranded 2 ohne Editor wie ein Bücherregal ohne Bücher^^. (Der vergleich is zwar dumm, aber was besseres is mir nich eingefallen)
Allerdings is meine Schwester 11 Jahre und spielt das Adventure net mehr, weil ihr die Tiere zu viel Angst machen (auf der 1. Insel!) Oh mann
Kennt irgendwer die Myst Reihe? Ja?
Dann wisst ihr auch dass es kaum ein SPiel gibt das weniger Gewalt oder auch nur Verletzungen beinhalted, aber trotzdem hat zumindest Myst 4 (die anderen müste ich grad suchen um es nachzuschaun, aber ich glaub die auch) eine Jugendfreigabe von 6 Jahren.
WIe kann das sein?
Wer das Spiel kennt dürfte den Grund wissen, die Rätsel sind ziemlich heftig schwer.
Ich würde Stranded II werscheinlich auch ab 6 Freigeben weil es ja prinzipiell ein schönes Spiel ist
Das man Speere nach Tieren werfen kann etc. wäre für die USK natürlich ein Grund das Spiel auf 12 zu setzen aber ich finde 6 ist angemessener
Edit :
-.- schon wieder 5 Uhr morgens kennt ihr das ihr wollt noch schnell was machen und dann T.T
(@Scorpion: Ähm jaaaa, kenn ich...
spf357 has written
mit gore=18 geht es ja garnicht, schade
Nicht? Dann schreibt DC wohl nicht sowas wie "If gore", sondern "If gore=1" oder "If gore=True" *quelltextentschlüssel* )
edited 1×, last 10.08.07 07:05:29 am
Ich mein, jeder 6 jährige sollte eigentlich wissen woher das Schnitzel auf seinem Teller kommt
In S2 töted man Tiere eig nur um was zu essen zu bekommen, und beim ausnehmen sieht man ja auch kiene Organe oder Blutende Verletzungen.
Da is ja Tom und Jerry brutaler
Hier nochmal die Liste wie Bewertet wird.
USK.de has written
Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.
Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.
Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungenatmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.
Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.
Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungenatmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.
Edit:
Da haben's wir doch! "Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich." Genau diese Kriterien hat SII. Sehr abstrakt das Fische durch Erde schwimmen, sehr comicartige Grafik und nreal.;)